In der letzten Zeit überbieten sich die Medienschaffenden damit, den Präsidenten der Republik Türkei zu beleidigen, und heischen dafür bei Facebook und vielen Medien Likes ein, wie verrückt.
Die Republik Türkei hat begonnen, sich dagegen zu wehren, und gegen Herrn Böhnermann Strafanzeige gestellt, weil sie die Grenzen, was Satire darf, als überschritten ansieht, und der Meinung ist, Herr Böhnermann hätte den Präsidenten der Türkischen Republik (wobei es egal ist, ob es der Präsident ist, für jeden Türkischen Bürger gilt das gleiche Recht) beleidigt.
Sobald eine Strafanzeige vorliegt, muss die Staatsanwaltschaft oder die Polizei ermitteln. Beleidigungen sind nach §185 StGB in Deutschland strafbar, auch wenn sie sich gegen Angehörige fremder Staaten richtet. Eine Anklageerhebung ist nicht ausgeschlossen, wahrscheinlicher ist wohl aber ein Strafbefehl mit einer relativ geringen Geldstrafe.
Bestimmte Politische Parteien wollen der deutschen Justiz verbieten, zu ermitteln. Hier stellt sich die Frage, dürfen Parteien, wie „Die Linke“ in die unabhängige Justiz eingreifen? Die großen Medien versuchen ebenfalls die Justiz daran zu hindern, ein solches Strafverfahren einzuleiten, und heischen damit ebenfalls ganz viele Likes, obwohl sie eigentlich wissen müssten, dass was sie erzählen und fordern mit Rechtsstaatlichem Handeln mal sehr wenig zu tun hat – also nach meiner Meinung weniger als Äpfel und Birnen.
Das Neueste ist, dass Herr Hallervorden, der nach meiner Meinung jetzt nicht dafür bekannt ist, besonders intelligent zu sein, da meint noch mal berühmt zu werden.
Herr Hallervorden bezeichnet Herrn Erdogan als „TERRORIST“ – Dummerweise ist Herr Hallervorden nicht intelligent genug um zu sagen: „Ich bin der Meinung, du seist ein Terrorist“ – oder „Ich meine, du seist ein Terrorist“ – Das wäre eine Meinungsäußerung! Zu behaupten er sei einer ist eine Tatsachenbehauptung. Es steht zu befürchten, dass Herr Hallervorden hier ebenfalls das Maß des als Meinungsfreiheit und Satire (die ist nur durch die Meinungsfreiheit geschützt, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Satire im Allgemeinen), noch deutlicher überschritten hat. Ich bin mal gespannt, ob die Staatsanwaltschaft hier freiwillig ein Ermittlungsverfahren einleitet, oder auf eine Anzeige der Türkei wartet.
Doch schauen wir uns mal an, wer denn so alles meint, dass man einen frei gewählten Präsidenten eines befreundeten Landes einfach mal so beleidigen darf, und versucht, sich mit Schimpfworten gegenseitig zu übertreffen:
Auffällig ist, dass es genau diejenigen sind, die sich massiv darüber beschweren, dass es bei Facebook und Co. zu viel „Hasspostings“ von ihrer Meinung nach „rechtspopulistischen“ gäbe.
Mir fällt dazu nur ein Satz, den ich als Kind gelernt habe – und der in der Erziehung inzwischen wohl von vielen Eltern vergessen wurde – ein: „Was Du nicht willst, dass man dir tut, dass tue auch keinem Anderen an“